Methodenbeschreibung
Verhaltensverträge werden dafür eingesetzt, dass ein genau definiertes Zielverhalten entweder häufiger oder weniger häufig auftritt. Sie sind Zielvereinbarungen zwischen dem Schüler und seinen Mentoren (Lehrpersonen, Eltern, etc.). Bei Einhalten des Ziels können Token vergeben und bei Nicht-Einhalten diese Token wieder entzogen werden. Verhaltensverträge werden mit einzelnen Schüler/innen oder auch mit der ganzen Klasse vereinbart. Verträge, welche mit einer Klasse geschlossen werden, müssen jedoch auch die gesamte Klasse betreffen. Diese Verträge werden in der Regel schriftlich verfasst und von allen Beteiligten unterzeichnet, um die Verbindlichkeit zu erhöhen. Wichtig ist dabei, dass erwachsene Bezugspersonen des Kinder miteinbezogen werden, um die Ausführung des Zielverhaltens zu registrieren, bestimmte Aufgaben mit dem Kind zu lösen und die Eintauschverstärker zu verteilen. Im Kasten unten finden sich die 10 Regeln für Kontingenzverträge nach Homme et al. (1974)
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Indikation der Methode
Verhaltensverträge werden genutzt, um ein bestimmtes Verhalten zu fördern oder zu reduzieren. Verhaltensverträge sind angebracht in folgenden Situationen:
- Sozialer Unsicherheit
- Aggressive Verhaltensprobleme, Störung des Sozialverhaltens ( mit oder ohne aufsässigem Verhalten)
- Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörungen
- Lernstörungen
Beschreibung des Vorgehens
1. Verhaltensanalyse
Diese erfasst das Problemverhalten und die dahin führenden Bedingungen. Worin besteht die Lernschwierigkeit? Wie geht das Kind mit schwierigen Situationen um? Die Analyse führt zu einem gewünschten Zielverhalten, welches mit allen Beteiligten erörtert wird.
2. Operationalisierung des Zielverhaltens
Es wird ein konkretes Zielverhalten, welches nun häufiger oder seltener gezeigt wird. Diese Verhaltensweisen werden schriftlich festgehalten. Das Zielverhalten muss angemessen und vom Kind umsetzbar sein. Es dürfen nicht zu viele Verhaltensziele auf einmal gefordert werden. Ausserdem sollen die Verhaltensziele positiv formuliert sein.
3. Aufzeichnung des erreichten Zielverhaltens
Der Vertrag hält ebenfalls fest, wie das vereinbarte Zielverhalten überprüft wird. Dazu dient beispielsweise ein Beobachtungsbogen.
4. Festlegung der Verstärker
Im Vertrag ist genau festgehalten, welche positiven und negativen Konsequenzen auf das Fehlen oder Auftauchen von vereinbartem Verhalten folgen, also welche Verstärker eingesetzt werden. Es wird ebenfalls geklärt, wann und für was beispielsweise Eintauschverstärker eingelöst werden können und wie diese vergeben werden. Es ist dabei sinnvoll, auf Belohnungen zurückzugreifen, die verfügbar und kostengünstig sind, anstelle von grossen Belohnungen, für die lange gesammelt werden muss.
5. Aushandeln und abfassen des Vertrages
Dies bedeutet, dass der Vertrag wirklich vereinbart und nicht diktiert wurde. Die Beteiligten können sich so besser mit den Vertragszielen identifizieren. Die Vereinbarungen müssen von allen Beteiligten als fair und angemessen betrachtet werden. Ausserdem ist der Vertrag klar und verständlich und auch altersgemäss verfasst.
Kurzbeschreibungen von Interventionen aus dem Standardwerk „Interventionen bei Lernstörungen: Förderung, Training und Therapie in der Praxis“, Hrsg. von G.W. Lauth, M. Grünke, J.C. Brunstein – erhältlich bei Hogrefe unter >>>
Weitere Materialien
- Lauth, G.W., Brack, U.B. &Linderkamp, F. (Hrsg.). (2001). Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen. Weinheim: PVU.
- Lindquist, B., Molnar, A., Eckert, B. & Hargens, J. (Hrsg.). (2009). Verhaltensprobleme in der Schule. Verlag modernes lernen.
- Hartke, B. & Vrban, R. (2009). Schwierige Schüler – 49 Handlungsmöglichkeiten bei Verhaltensauffälligkeiten (2. Auflage). Buxtehude: Persen Verlag GmbH.
Links:
- http://www.verlagruhr.de/typo3cms/vadr/fileadmin/pdf/titel/60891%20Eine%20Schule%20f%FCr%20alle/checkliste_verhaltensvertrag_01.pdf
- http://ka-sh.ch/hilt-verhaltensvertrag.pdf
- http://bsrwn.lsr-noe.gv.at/www_bsr/Web/Service/www.learn-line.nrw.de/angebote/schulberatung/main/medio/banlass/av/av_vertraege.html