Schlagwort-Archiv: Classroom Management

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Interventionen zu Verhaltensverträge

Methodenbeschreibung

Verhaltensverträge werden dafür eingesetzt, dass ein genau definiertes Zielverhalten entweder häufiger oder weniger häufig auftritt. Sie sind Zielvereinbarungen zwischen dem Schüler und seinen Mentoren (Lehrpersonen, Eltern, etc.). Bei Einhalten des Ziels können Token vergeben und bei Nicht-Einhalten diese Token wieder entzogen werden. Verhaltensverträge werden mit einzelnen Schüler/innen oder auch mit der ganzen Klasse vereinbart. Verträge, welche mit einer Klasse geschlossen werden, müssen jedoch auch die gesamte Klasse betreffen. Diese Verträge werden in der Regel schriftlich verfasst und von allen Beteiligten unterzeichnet, um die Verbindlichkeit zu erhöhen. Wichtig ist dabei, dass erwachsene Bezugspersonen des Kinder miteinbezogen werden, um die Ausführung des Zielverhaltens zu registrieren, bestimmte Aufgaben mit dem Kind zu lösen und die Eintauschverstärker zu verteilen. Im Kasten unten finden sich die 10 Regeln für Kontingenzverträge nach Homme et al. (1974)

  1. Die Belohnung innerhalb des Vertrages sollte sofort erfolgen.
  2. Erste Verträge sollten für kleine Schritte sorgen und sie belohnen.
  3. Belohne häufig mit kleinen Beträgen.
  4. Der Vertrag sollte eher Leistung statt Gehorsam fordern und sie belohnen.
  5. Belohne die Leistung nach der Durchführung.
  6. Der Vertrag muss fair sein.
  7. Die Vertragsbedingungen müssen klar sein.
  8. Der Vertrag muss ehrlich sein.
  9. Der Vertrag muss positiv sein.
  10. Der Vertragsabschluss muss als Methode systematisch angewandt werden.

 Indikation der Methode

Verhaltensverträge werden genutzt, um ein bestimmtes Verhalten zu fördern oder zu reduzieren. Verhaltensverträge sind angebracht in folgenden Situationen:

  • Sozialer Unsicherheit
  • Aggressive Verhaltensprobleme, Störung des Sozialverhaltens ( mit oder ohne aufsässigem Verhalten)
  • Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörungen
  • Lernstörungen

Beschreibung des Vorgehens

1. Verhaltensanalyse

Diese erfasst das Problemverhalten und die dahin führenden Bedingungen. Worin besteht die Lernschwierigkeit? Wie geht das Kind mit schwierigen Situationen um? Die Analyse führt zu einem gewünschten Zielverhalten, welches mit allen Beteiligten erörtert wird.

2. Operationalisierung des Zielverhaltens

Es wird ein konkretes Zielverhalten, welches nun häufiger oder seltener gezeigt wird. Diese Verhaltensweisen werden schriftlich festgehalten. Das Zielverhalten muss angemessen und vom Kind umsetzbar sein. Es dürfen nicht zu viele Verhaltensziele auf einmal gefordert werden. Ausserdem sollen die Verhaltensziele positiv formuliert sein.

3. Aufzeichnung des erreichten Zielverhaltens

Der Vertrag hält ebenfalls fest, wie das vereinbarte Zielverhalten überprüft wird. Dazu dient beispielsweise ein Beobachtungsbogen.

4. Festlegung der Verstärker

Im Vertrag ist genau festgehalten, welche positiven und negativen Konsequenzen auf das Fehlen oder Auftauchen von vereinbartem Verhalten folgen, also welche Verstärker eingesetzt werden. Es wird ebenfalls geklärt, wann und für was beispielsweise Eintauschverstärker eingelöst werden können und wie diese vergeben werden. Es ist dabei sinnvoll, auf Belohnungen zurückzugreifen, die verfügbar und kostengünstig sind, anstelle von grossen Belohnungen, für die lange gesammelt werden muss.

5. Aushandeln und abfassen des Vertrages

Dies bedeutet, dass der Vertrag wirklich vereinbart und nicht diktiert wurde. Die Beteiligten können sich so besser mit den Vertragszielen identifizieren. Die Vereinbarungen müssen von allen Beteiligten als fair und angemessen betrachtet werden. Ausserdem ist der Vertrag klar und verständlich und auch altersgemäss verfasst.

 


 

Kurzbeschreibungen von Interventionen aus dem Standardwerk „Interventionen bei Lernstörungen: Förderung, Training und Therapie in der Praxis“, Hrsg. von G.W. Lauth, M. Grünke, J.C. Brunstein – erhältlich bei Hogrefe unter >>>

 


Weitere Materialien

  • Lauth, G.W., Brack, U.B. &Linderkamp, F. (Hrsg.). (2001). Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen. Weinheim: PVU.
  • Lindquist, B., Molnar, A., Eckert, B. & Hargens, J. (Hrsg.). (2009). Verhaltensprobleme in der Schule. Verlag modernes lernen.
  • Hartke, B. & Vrban, R. (2009). Schwierige Schüler – 49 Handlungsmöglichkeiten bei Verhaltensauffälligkeiten (2. Auflage). Buxtehude: Persen Verlag GmbH.

 Links:

 

Interventionen zur Förderung regelkonformen Verhaltens

Methodenbeschreibung

Um das regelkonforme Verhalten im Unterricht zu fördern gibt es verschiedenste Massnahmen. Diese lassen sich in zwei Kategorien einteilen. Die erste Kategorie betrifft das ‚Classroom Management‘. Darin sind jegliche Massnahmen beinhaltet, die das Einhalten und Durchführen von Regeln betreffen. Insbesondere fokussiert sich diese Methode auf die Interaktion zwischen SuS und der Lehrperson. Die zweite Kategorie umfasst die metakognitive Ebene, denn sie analysiert die bereits erwähnte Interaktion auf Probleme, um eine Verbesserung in der genannten Interaktion zu verursachen. Demzufolge behandelte diese Kategorie auch Aspekte der Selbstkontrolle und Selbstreflexion. Diese Kategorie wird als ‚kooperative Verhaltensmodifikation‘ betitelt.

Die beiden Kategorien unterscheiden sich in den Voraussetzungen, die die SuS dafür benötigen.

Indikation

Das ‚Classroom Management‘ behandelt herkömmliche Verhaltensmodifikationen, welche auch als Disziplinarprobleme bekannt sind. Dabei handelt es sich um Regelüberschreitungen, die keine oder nur geringe Selbststeuerung voraussetzen, wie beispielsweise das Stillsitzen während Inputsequenzen im Unterricht.

Die ‚Kooperative Verhaltensmodifikation‘ konzentriert sich auf die Selbstregulation. Dazu gehören Disziplinarprobleme im Unterricht, die eine Kompetenz der Selbststeuerung verlangen.

Vorgehensweise

Als allgemeine Voraussetzung gilt die Anpassung des Unterrichts an die SuS. Zudem soll die Lehrperson die gesamte Klasse im Auge haben, damit Störungen frühzeitig erkannt werden können und eine eingehenden Beobachtung nicht behindert wird.

  • Interaktion: Durch eine starke Präsenz der Lehrperson kann diese rechtzeitig eingreifen und damit präventiv arbeiten. Dadurch entsteht eine Flüssigkeit, denn der Unterricht muss kaum unterbrochen werden. Um die allgemeine Konzentration zudem zu stärken, sollen Einzelgespräche im Frontalunterricht gemieden werden und der Fokus stets auf die gesamte Klassen gerichtet sein.
  • Einhaltung von Regeln: Regel müssen vorher explizit und in Zusammenarbeit mit den SuS positiv und in übersichtlicher Menge formuliert werden. Dies erzielt eine Akzeptanz der Regeln in der Klasse. Zudem müssen Massnahmen bei der Missachtung festgehalten werden.

Es folgt eine Aufzählung möglicher Massnahmen bei Missachtung der Regeln. Die Aufzählung gilt als hierarchisch und unterscheidet sich in der Härte von schwach zu stark: Nonverbale Hinweise, um kaum einen Unterbruch im Unterricht zu generieren; positive Verstärkung des regelkonformen Verhaltens, um dessen Auftrittswahrscheinlichkeit zu erhöhen; positiv formulierte verbale Ermahnungen mit Fokus auf das Verhalten; mittelmässige Bestrafungen, die gleich auf das Geschehen folgen.

  • Analyse von Ursachen: Zuerst muss die Ursache identifiziert werden und danach analysiert werden. Wichtig dabei ist, dass auch die vorhergehenden bzw. nachfolgenden Bedingungen beobachtet werden müssen. Darauf können Interventionen gewählt werden, um das Verhalten in seiner Auftrittshäufigkeit zu vermindern.

Zusätzlich muss beachtet werden, dass Bestrafung auch Wut oder Angst bei den SuS auslösten kann, wenn diese nicht deutlich und sinnvoll ausgeübt wird. Dafür sollen SuS gleich beim Beginn des Verhaltens bestraft werden, nicht in erregtem Zustand ihre Bestrafung ausführen und danach wieder ins Unterrichtsgeschehen eingebunden werden.


 

Kurzbeschreibungen von Interventionen aus dem Standardwerk „Interventionen bei Lernstörungen: Förderung, Training und Therapie in der Praxis“, Hrsg. von G.W. Lauth, M. Grünke, J.C. Brunstein – erhältlich bei Hogrefe unter >>>

 


Weitere Materialien